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Bayern legt Gesetzesentwurf vor, zum Verbot von "Killerspielen"

Nachdem es bislang nur Ankündigungen gab, wurde gestern vom Freistaat Bayern der »Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes« eingereicht. In einer der nächsten Bundesratssitzungen wird der Entwurf dann ausführlich behandelt werden.

Geändert wird unter anderem §131a des Strafgesetzbuchs, der in der neuen Form folgendes beinhaltet:

»Virtuelle Killerspiele
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder
auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder
einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.«

Neben Computer- und Videospielen bezieht sich der Gesetzesentwurf auch auf Sportarten wie Paintball. In §118 heißt es:

»Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße
bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.«

Außerdem gibt es auch Änderungswünsche beim Verfahren mit Erziehungsberechtigten. War es früher der eigenen Entscheidung überlassen, welche Inhalte Eltern ihren Kindern zeigen dürfen, sieht der Entwurf folgendes vor:

»Es besteht kein legitimes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte, exzessive Gewaltdarstellungen Jugendlichen oder gar Kindern zugänglich zu machen. Das Erzieherprivileg wird daher ersatzlos aufgehoben.«

Es gibt zudem umfassende Änderungsforderungen zur Arbeit der USK.

Den vollständigen Entwurf finden Sie hier als Acrobat Dokument.

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